Rufen Sie den Rettungsdienst in allen akuten Notsituationen, die durch Unfall, Krankheit oder Gewalt entstanden sind. Dazu gehören z.B. stark blutende Wunden und Amputationsverletzungen, akute Herz-Kreislauf-Beschwerden, akute Atembeschwerden, Schlaganfälle, Krampfanfälle, Hitzschlag und Sonnenstich, Unterkühlung, Bewusstlosigkeit, Apathie, starke Schmerzzustände und Koliken, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Vergiftungserscheinungen etc. Kurz gesagt, immer dann, wenn Leben in Gefahr ist oder gesundheiltliche Schäden zu befürchten sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind – das Personal der Rettungsleitstelle besteht aus erfahrenen Rettungsassistenten und kann durch Ihre Mithilfe die Lage einschätzen.
Nein. Niemand wird für einen Notruf zur Kasse gebeten, es sei denn, es handelt sich nachweislich um eine böswillige Alarmierung ohne jeden Grund. Lassen Sie sich niemals davon abhalten, sich selbst oder anderen durch einen Notruf zu helfen, denn unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Notruf unbedingt erforderlich ist – rufen Sie über die 112 den Rettungsdienst!
Die Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt Der Patient trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten je Fahrt, mindestens aber 5,- Euro und höchstens 10,- €. Den darüber hinausgehenden Betrag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Kosten werden dem Patienten im Nachhinein in Rechnung gestellt, sie werden nicht bar kassiert. Vorausgebühren wie z.B. in Arztpraxen werden nicht erhoben!
Die gesetzliche Rettungsfrist (die Zeit zwischen Eingang eines Notrufes bei der Leitstelle und Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort) beträgt in NRW in ländlichen Gebieten 12 Minuten und in städtischen 8 Minuten, und das 24 Stunden am Tag.
Es gibt in der Regel keinen vernünftigen Grund, nicht den Rettungsdienst zu verständigen und einen Notfallpatienten selbst zu transportieren. Gefährden Sie nicht sich selbst und andere, überlassen Sie die Rettung den Fachleuten!
Deutsches Rotes Kreuz
Rhein-Sieg Rettungsdienst gGmbH
Rot-Kreuz-Strasse 3
51570 Windeck
Telefon 02292-1000-0
Telefax 02292-1000-910